Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Dr. Jan-Eike Ußling
Dr. Ußling & Team
Breslauer Str. 20
32339 Espelkamp
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Information zur Praxis und zahnärztlichen Leistungen (Prophylaxe, Ästhetik, Endodontologie, Parodontologie, Zahnersatz, Kinderzahnheilkunde, CMD/Schienentherapie).
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Website können sich Patienten über das Team und die Leistungen informieren, Termine online anfragen und einen Anamnesebogen finden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Hauptnavigation ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar; Fokus-Indikator fehlt teilweise; Slider-Elemente enthalten keine Texte.
Mehrere Bilder sind ohne Alternativtexte eingebunden.
Farbkontraste sind möglicherweise unzureichend, insbesondere bei Text über Bildhintergründen.
Formulare (z. B. Terminformular) und PDF-Dokumente (z. B. Anamnesebogen) enthalten keine passenden Labels für Screenreader.
Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig semantisch korrekt; es fehlen „Skip to Content“-Links und Landmark-Rollen.
Die mobile Ansicht ist grundsätzlich vorhanden, jedoch ist die Tastatursteuerung auf mobilen Geräten nicht zuverlässig möglich; einige interaktive Elemente sind nicht vollständig zugänglich.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, die identifizierten Barrieren auf unserer Website schrittweise abzubauen und die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt fortlaufend im Rahmen eines strukturierten Optimierungsprozesses.
Ein Großteil der technischen und inhaltlichen Anpassungen ist bereits in Planung oder befindet sich in der Umsetzung. Wir streben an, die noch bestehenden Barrierefreiheitsprobleme bis Mitte 2026 vollständig zu beheben.
Sollte sich bei einzelnen Maßnahmen ein längerer Umsetzungszeitraum ergeben (z. B. durch technische Abhängigkeiten), wird dies entsprechend berücksichtigt und dokumentiert.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.